Grenzwerte
Sie schützen also erstens nicht vor Langzeitwirkungen und zweitens nicht vor Kurzzeitwirkungen, die auf anderen Ursachen als erhöhter Gewebetemperatur beruhen.
Die unabhängige Forschung kennt dagegen unzählige Belege für andere, „athermische“ oder „nichtthermische“ Effekte.
Mobilfunklobby, Regierungen und staatliche Strahlenschutzgremien ignorieren sie einfach.
„Keine Normungsbehörde hat Grenzwerte mit dem Ziel erlassen, vor langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen wie einem möglichen Krebsrisiko zu schützen.“
Damit brauchen sich die Mobilfunkbetreiber einerseits keine Gedanken um die Einhaltung der Werte machen, weil diese praktisch immer unterschritten werden.
Andererseits wird die Bevölkerung bei der Bekanntgabe von Messergebnissen gezielt getäuscht, indem die gemessenen Belastungen unter Bezugnahme auf den Grenzwert als harmlos dargestellt werden, beispielsweise so: „Die gemessenen Belastungen betragen weniger als ein Prozent des Grenzwertes.“
Oder die Messwerte werden in Relation zu stärker strahlenden Rundfunk- oder Fernsehsendern gesetzt und es wird verschwiegen, dass Mobilfunksender wesentlich zahlreicher und daher meist räumlich sehr viel näher sind.
Der Name erweckt den Eindruck einer von vielen Staaten getragenen Organisation.
Die ICNIRP ist aber ein in München eingetragener Verein (e.V.), dessen Mitglieder keinem Kontrollorgan über ihre Arbeit Rechenschaft ablegen müssen. Neumitglieder werden von den bisherigen Mitgliedern berufen.
„Ich zeige klar und schlüssig, dass hier eine Voreingenommenheit besteht gegenüber der Entdeckung und Anerkennung schädlicher Auswirkungen.
Diese Voreingenommenheit geht so weit, dass die meisten der vorhandenen wissenschaftlichen Studien, welche Effekte zeigen, ignoriert werden, und die ausgewählten Studien werden weitgehend falsch dargestellt, falsch interpretiert und missbräuchlich verwendet. (…) Zitiert wird nur eine kleine Zahl von Studien aus einer großen Menge vorhandenen Materials, welches potentielle, wahrscheinliche und in der Gesamtschau realistische Schädigungen der Gesundheit zeigt. Wesentliche Teile der ganzen Forschung (…) werden völlig ignoriert.
Dies geschieht derart einheitlich, systematisch, nachweisbar und offenkundig, dass wir nur auf unwissenschaftliche Motive hinter der Bewertung und dem Endergebnis schließen können.“
- Sie sind die Ersatz-Haftpflichtversicherung für die Netzbetreiber, denn die Versicherungsgesellschaften verweigern wegen unkalkulierbarer Risiken die Haftung.
- Sie legitimieren die Justiz in der Ablehnung der Befassung von Klagen auf Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der Unverletzlichkeit der Wohnung.
- Sie legitimieren den unkontrollierten Antennenwildwuchs.
- Sie legitimieren die Untätigkeit von Staat und Gesundheitsbehörden.
(Nach dem Ratgeber „Kommunale Handlungsfelder“ von Diagnose-Funk e.V.; Bestellmöglichkeit)
Zitate
Prof. Dr. Heyo Eckel, Bundesärztekammer (August 2000)
„Die Strahlungswerte der Mobilfunknetze liegen zwar unter den Grenzwerten, aber diese Grenzwerte orientieren sich nicht an der Gesundheit.“
Prof. Dr.-Ing. Günter Käs, Radarexperte der Bundeswehruniversität Neubiberg (2000)
Dr. Robert O. Becker, Arzt und Wissenschaftler der New Yorker State University, weltweit führender Experte für elektromagnetische Medizin, Berater der WHO und der US-Regierung, im Rückblick auf Jahrzehnte Forschung zum Thema Mikrowellen, in dem Buch ‚Mobilfunk – Ein Freilandversuch am Menschen‘ (Februar 2003)
Einstimmiges Resümee von 16 Wissenschaftlern aus 10 Ländern während des Internationalen Elektrosmog-Symposiums an der Universität Wien (Oktober 1998)
Das NRW-Umweltministerium in einem Antwortbrief auf die Anfrage eines besorgten Kölner Bürgers zum Thema Mobilfunksender (11. März 2002)
ICNIRP-Vorsitzender Prof. Dr. Jürgen Bernhardt zur Frage eines Fernsehjournalisten, warum man die Elektrosmog-Grenzwerte ohne ausreichendes Wissen um die biologische Gefährlichkeit festgelegt hat und warum man diese nicht beim geringsten Anzeichen einer Gefahr vorsorglich senkt (3sat, Risiko Elektrosmog, 29. Januar 1997)
Prof. Dr. Ing. Alexander H. Volger, Honorarprofessor RWTH Aachen (April 2001)
Dr. Kornelia Mühleisen, Ärztin in Ulm, in ‚Schwäbische Zeitung‘ (28. November 2002)
Bayerischer Rundfunk, Redakteurin Nortrud Semmler in ‚Bayern2 Radio‘ zum Thema ‚Antenne auf dem Dach – Immobilienpreis im Keller‘ (11. Juli 2002)
Übersicht über Grenzwerte, Richtwerte, Vorsorgewerte und Studienergebnisse
μW/m² | |
bis über 100.000.000 | mögliche Belastung am Kopf bei Handytelefonat |
bis über 10.000.000 | mögliche Belastung durch DECT-Schnurlostelefon am Ohr |
10.000.000 | Grenzwert in Deutschland UMTS |
9.000.000 | Grenzwert in Deutschland GSM 1800 MHz |
4.500.000 | Grenzwert in Deutschland GSM 900 MHz und LTE |
440.000 | Belastung durch DECT-Schnurlostelefon in 30 cm Entfernung (Öko-Test 3/1996) |
240.000 | Öffnung der Blut-Hirn-Schranke bei Ratten (Salford 2003) |
160.000 | Belastung durch DECT-Schnurlostelefon in 50 cm Entfernung (Öko-Test 3/1996) oder durch Notebook mit WLAN in 10-20 cm Abstand |
132.941 | Belastung im Bus durch Handytelefonat in 60 cm Entfernung (EM-Institut 2003) |
bis über 100.000 | mögliche Belastung durch Bluetooth-Headset am Kopf |
100.000 | Grenzwert in der Schweiz und in Liechtenstein (je GSM-Anlage 1800 MHz innen) Grenzwert in Italien, Polen, Ungarn, Bulgarien, China und Russland (Summe Hochfrequenz) Zunahme von Mikrokernen (anomale DNA-Form) (Garaj-Vrhovac 1999) Veränderungen im Hippocampus des Gehirns (Belokrinitsky 1982) |
50.000 | mögliche Belastung durch Handytelefonat in 3 m Entfernung beeinträchtigte Nervensystemaktivität (Dumansky 1974) Missbildung und Totgeburt bei Ratten und Küken (Magras 2008) |
24.000 | Grenzwert Luxemburg bei dauerhafter Exposition, Wallonien/Belgien, Region Brüssel für GSM900, Südtirol/Italien in Städten |
20.000 | Grenzwert in der ehemaligen Sowjetunion |
13.000 | Doppelte Zunahme von Leukämie bei Erwachsenen (Dolk 1997) |
10.000 | Grenzwert Wien/Paris (Gemeindebauten Summe GSM); DNA-Schäden (Phillips 1998, Verschave 1994, Lai 1996/2005) |
2.000 | Zweifache Zunahme von Leukämie bei Kindern (Hocking 1996) |
1.600 | Unfruchtbarkeit bei Mäusen nach fünf Generationen (Magras und Xenos 1997); Motorik-/Gedächtnisstörung bei Kindern (Kolodynski 1996) |
1.000 | Veränderung der Gehirnströme im EEG (von Klitzing 1994) |
800 | Störung des Kalzium-Ionen-Austauschs (Schwartz 1990) |
200 | Signifikanter Anstieg bei Krebs im Kindesalter (Selvin 1992) |
100 | Grenzwert des BMW-Konzerns für DECT-Telefone am Arbeitsplatz |
10 | Salzburger Vorsorgewert 2002 (Summe GSM außen) |
0,15 bis 10 | Connect-Test 10/2005: Mittlere bis gute Verbindungsqualität im Haus gewährleistet bei Werten vor dem Haus von 0,15 bis 10 |
1 | BUND-Vorsorgewert (Positionspapier 2008); Salzburger Vorsorgewert 2002 (Summe GSM im Haus) |
0,1 | veränderte Kalziumabgabe menschlicher Gehirnzellen (Bahmeier); Salzburger Vorsorgewert 2002 (DECT-Schnurlostelefone und WLAN); baubiologischer Richtwert SBM 2008 für einzelne Dienste |
0,001 | optimale Funktion eines GSM-Handys gewährleistet |
0,000.05 | Funktion eines UMTS-Handys gewährleistet (Angabe O2) |
0,000.000.5 | natürliche Hintergrundstrahlung 1 GHz – 1 THz (Neitzke) |
ergänzend: Grenzwertliste von Wolfgang Maes (PDF, 55 KB)