Grenzwerte

Die gesetzlichen Grenzwerte schützen nur vor „kurzfristigen, unmittelbaren gesundheitlichen Auswirkungen (…) durch erhöhte Gewebetemperaturen.“

Sie schützen also erstens nicht vor Langzeitwirkungen und zweitens nicht vor Kurzzeitwirkungen, die auf anderen Ursachen als erhöhter Gewebetemperatur beruhen.

Sanduhr und Zeigeruhr


Thermometersymbol
Mobilfunkindustrie und Regierung behaupten, nur „thermische Effekte“ seien bekannt.

Die unabhängige Forschung kennt dagegen unzählige Belege für andere, „athermische“ oder „nichtthermische“ Effekte.

Mobilfunklobby, Regierungen und staatliche Strahlenschutzgremien ignorieren sie einfach.


Die WHO stellte im Oktober 1999 fest:

„Keine Normungsbehörde hat Grenzwerte mit dem Ziel erlassen, vor langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen wie einem möglichen Krebsrisiko zu schützen.“

Krebszellen


Tabelle mit Zahlenwerten
Die gesetzlichen Grenzwerte wurden auf extrem hohe Werte festgelegt.

Damit brauchen sich die Mobilfunkbetreiber einerseits keine Gedanken um die Einhaltung der Werte machen, weil diese praktisch immer unterschritten werden.

Andererseits wird die Bevölkerung bei der Bekanntgabe von Messergebnissen gezielt getäuscht, indem die gemessenen Belastungen unter Bezugnahme auf den Grenzwert als harmlos dargestellt werden, beispielsweise so: „Die gemessenen Belastungen betragen weniger als ein Prozent des Grenzwertes.“


Dabei wird häufig auch das Komma „passend“ gesetzt, sodass aus eigentlich höchst bedenklichen 540 Mikrowatt pro Quadratmeter schnell angeblich harmlose „0,00054 Watt pro Quadratmeter“ werden.

Oder die Messwerte werden in Relation zu stärker strahlenden Rundfunk- oder Fernsehsendern gesetzt und es wird verschwiegen, dass Mobilfunksender wesentlich zahlreicher und daher meist räumlich sehr viel näher sind.

Taschenrechner


Fakt oder Mythos?
Die Grenzwerte wurden festgelegt aufgrund einer Empfehlung der „International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection“ (ICNIRP; deutsch: Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung).

Der Name erweckt den Eindruck einer von vielen Staaten getragenen Organisation.

Die ICNIRP ist aber ein in München eingetragener Verein (e.V.), dessen Mitglieder keinem Kontrollorgan über ihre Arbeit Rechenschaft ablegen müssen. Neumitglieder werden von den bisherigen Mitgliedern berufen.


Der neuseeländische Wissenschaftler Neil Cherry kam 1999 nach einer Untersuchung der Wissenschaftsbewertung durch die ICNIRP, die den Grenzwertempfehlungen zu Grunde liegt, zu folgendem Ergebnis:

„Ich zeige klar und schlüssig, dass hier eine Voreingenommenheit besteht gegenüber der Entdeckung und Anerkennung schädlicher Auswirkungen.

Diese Voreingenommenheit geht so weit, dass die meisten der vorhandenen wissenschaftlichen Studien, welche Effekte zeigen, ignoriert werden, und die ausgewählten Studien werden weitgehend falsch dargestellt, falsch interpretiert und missbräuchlich verwendet. (…) Zitiert wird nur eine kleine Zahl von Studien aus einer großen Menge vorhandenen Materials, welches potentielle, wahrscheinliche und in der Gesamtschau realistische Schädigungen der Gesundheit zeigt. Wesentliche Teile der ganzen Forschung (…) werden völlig ignoriert.

Dies geschieht derart einheitlich, systematisch, nachweisbar und offenkundig, dass wir nur auf unwissenschaftliche Motive hinter der Bewertung und dem Endergebnis schließen können.“

Betrachtung eines Dokuments mit der Lupe


Symboldarstellung eines Paragraphenzeichens auf einem Tablet-Computer
Staat und Industrie halten kompromisslos an den hohen Grenzwerten, die praktisch nie überschritten werden, fest. Die Grenzwerte haben nur politische Funktionen:

  • Sie sind die Ersatz-Haftpflichtversicherung für die Netzbetreiber, denn die Versicherungsgesellschaften verweigern wegen unkalkulierbarer Risiken die Haftung.
  • Sie legitimieren die Justiz in der Ablehnung der Befassung von Klagen auf Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der Unverletzlichkeit der Wohnung.
  • Sie legitimieren den unkontrollierten Antennenwildwuchs.
  • Sie legitimieren die Untätigkeit von Staat und Gesundheitsbehörden.

(Nach dem Ratgeber „Kommunale Handlungsfelder“ von Diagnose-Funk e.V.; Bestellmöglichkeit)


Zitate

„Das Europäische Parlament stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die Grenzwerte für die Exposition der Bevölkerung gegenüber elektromagnetischen Feldern (0 Hz bis 300 GHz) ‘nicht mehr aktuell’ sind, da sie seit 1999 nicht mehr angepasst wurden. Sie trügen damit weder den Entwicklungen auf dem Gebiet der Informations- und Kommunikationstechnologien noch den von der Europäischen Umweltagentur ausgesprochenen Empfehlungen (…) Rechnung. Auch würden sie dem Problem besonders schutzbedürftiger Gruppen, wie Schwangerer, Neugeborener und Kinder, nicht gerecht.“ (2008 – Webseite)
Außenansicht des Europäischen Parlaments

© Rainer Sturm / pixelio.de


Stapel von Aktenordnern

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„Es gibt gewichtige Hinweise auf Schäden durch die Mobilfunkstrahlung. Ich halte es für sorglos, wenn man an den bestehenden Grenzwerten festhält. Die hierfür zuständigen Behörden werden von uns dringend aufgefordert, sich mit den wissenschaftlichen Ergebnissen, und es handelt sich um zahlreiche seriöse Forschungen, das sei deutlich betont, auseinanderzusetzen.“

Prof. Dr. Heyo Eckel, Bundesärztekammer (August 2000)

 

„Die Strahlungswerte der Mobilfunknetze liegen zwar unter den Grenzwerten, aber diese Grenzwerte orientieren sich nicht an der Gesundheit.“

Prof. Dr.-Ing. Günter Käs, Radarexperte der Bundeswehruniversität Neubiberg (2000)


„Die wissenschaftlichen Daten (…) bezeugen, dass Mikrowellen (…) schon bei Stärkegraden weit unter dem thermischen Niveau bedeutsame biologische Wirkungen haben. Die meisten dieser Wirkungen führen (…) zu verschiedenen Krankheitszuständen, vor allem zu Krebs und genetischen Defekten.“

Dr. Robert O. Becker, Arzt und Wissenschaftler der New Yorker State University, weltweit führender Experte für elektromagnetische Medizin, Berater der WHO und der US-Regierung, im Rückblick auf Jahrzehnte Forschung zum Thema Mikrowellen, in dem Buch ‚Mobilfunk – Ein Freilandversuch am Menschen‘ (Februar 2003)

Krebszellen


Seitenansicht eines aufgeschlagenen Buches

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„Biologische Effekte durch elektromagnetische Felder im nichtthermischen Bereich gelten als wissenschaftlich gesichert.“

Einstimmiges Resümee von 16 Wissenschaftlern aus 10 Ländern während des Internationalen Elektrosmog-Symposiums an der Universität Wien (Oktober 1998)


„Aus der Sicht des Umweltministeriums bestehen erhebliche Fragen insbesondere bei der wissenschaftlichen Bewertung nichtthermischer Effekte bei Feldstärken unterhalb der Grenzwerte. (…) Es sollten dringend Vorsorgewerte eingeführt werden, um die Einwirkungen elektromagnetischer Felder auf den Menschen und die daraus folgenden potenziellen Gesundheitsrisiken möglichst gering zu halten.“

Das NRW-Umweltministerium in einem Antwortbrief auf die Anfrage eines besorgten Kölner Bürgers zum Thema Mobilfunksender (11. März 2002)

Fieberthermometer


Das Wort "Lobbyismus" mit Buchstabenwürfeln dargestellt
„Wenn man die Grenzwerte reduziert, dann macht man die Wirtschaft kaputt, dann wird der Standort Deutschland gefährdet.“

ICNIRP-Vorsitzender Prof. Dr. Jürgen Bernhardt zur Frage eines Fernsehjournalisten, warum man die Elektrosmog-Grenzwerte ohne ausreichendes Wissen um die biologische Gefährlichkeit festgelegt hat und warum man diese nicht beim geringsten Anzeichen einer Gefahr vorsorglich senkt (3sat, Risiko Elektrosmog, 29. Januar 1997)


„Verordnung und Standortbescheinigung bieten keinen gesundheitlichen Schutz. Die Behauptung einer Schutzwirkung durch die Behörden ist als wissenschaftliche Falschinformation anzusehen. Das erfüllt rechtlich alle Merkmale des Betrugs und schließt fahrlässige bis absichtliche Gefährdung und Körperverletzung ein.“

Prof. Dr. Ing. Alexander H. Volger, Honorarprofessor RWTH Aachen (April 2001)

Würfel mit Paragraphenzeichen


Stempelabdruck "Grenzwert"
„Eine Genehmigung für Mobilfunkanlagen ist bei den derzeitigen Grenzwerten so, als würde man im innerstädtischen Straßenverkehr die Geschwindigkeit für Autos auf 300 km/h begrenzen.“

Dr. Kornelia Mühleisen, Ärztin in Ulm, in ‚Schwäbische Zeitung‘ (28. November 2002)


„ICNIRP ist ein gemeinnütziger Verein, eingetragen beim Amtsgericht München. Mitglieder sind Wissenschaftler aus verschiedenen Ländern, meist Techniker, die zum Teil für die Industrie arbeiten. Die Mitglieder werden von der Kommission selbst, also aus den eigenen Reihen, gewählt. Die ICNIRP ist ein privater Verein, dessen Mitglieder sich selbst wählen. So gesehen unterscheidet sich die ICNIRP nicht von einem x-beliebigen Kleingärtnerverein. Nur, dass hier Grenzwerte erarbeitet werden.
Glasfassade eines Gebäudes

© RainerSturm / pixelio.de

Ordner mit Aufschrift "Gutachten"

© Rainer Sturm / pixelio.de

Bewertet werden ICNIRP-Vorschläge vom Bundesamt für Strahlenschutz BfS, welches zum Umweltministerium gehört. Anschließend begutachtet die Strahlenschutzkommission SSK das ganze noch mal. So weit so gut – wäre da nicht Prof. Dr. Jürgen Bernhardt, der in allen drei Gremien sitzt und sich sozusagen selbst begutachtet. Und segnet die Werte ab, die sich nur an der Erwärmung des menschlichen Gewebes durch die Strahlung orientieren.“

Bayerischer Rundfunk, Redakteurin Nortrud Semmler in ‚Bayern2 Radio‘ zum Thema ‚Antenne auf dem Dach – Immobilienpreis im Keller‘ (11. Juli 2002)


Übersicht über Grenzwerte, Richtwerte, Vorsorgewerte und Studienergebnisse

μW/m²
bis über 100.000.000 mögliche Belastung am Kopf bei Handytelefonat
bis über 10.000.000 mögliche Belastung durch DECT-Schnurlostelefon am Ohr
10.000.000 Grenzwert in Deutschland UMTS
9.000.000 Grenzwert in Deutschland GSM 1800 MHz
4.500.000 Grenzwert in Deutschland GSM 900 MHz und LTE
440.000 Belastung durch DECT-Schnurlostelefon in 30 cm Entfernung
(Öko-Test 3/1996)
240.000 Öffnung der Blut-Hirn-Schranke bei Ratten (Salford 2003)
160.000  Belastung durch DECT-Schnurlostelefon in 50 cm Entfernung
(Öko-Test 3/1996) oder durch Notebook mit WLAN in 10-20 cm Abstand
132.941  Belastung im Bus durch Handytelefonat in 60 cm Entfernung
(EM-Institut 2003)
bis über 100.000 mögliche Belastung durch Bluetooth-Headset am Kopf
100.000 Grenzwert in der Schweiz und in Liechtenstein
(je GSM-Anlage 1800 MHz innen)
Grenzwert in Italien, Polen, Ungarn, Bulgarien, China und Russland
(Summe Hochfrequenz)
Zunahme von Mikrokernen (anomale DNA-Form) (Garaj-Vrhovac 1999)
Veränderungen im Hippocampus des Gehirns (Belokrinitsky 1982)
50.000 mögliche Belastung durch Handytelefonat in 3 m Entfernung
beeinträchtigte Nervensystemaktivität (Dumansky 1974)
Missbildung und Totgeburt bei Ratten und Küken (Magras 2008)
24.000 Grenzwert Luxemburg bei dauerhafter Exposition,
Wallonien/Belgien, Region Brüssel für GSM900,
Südtirol/Italien in Städten
20.000 Grenzwert in der ehemaligen Sowjetunion
13.000 Doppelte Zunahme von Leukämie bei Erwachsenen (Dolk 1997)
10.000 Grenzwert Wien/Paris (Gemeindebauten Summe GSM);
DNA-Schäden (Phillips 1998, Verschave 1994, Lai 1996/2005)
2.000 Zweifache Zunahme von Leukämie bei Kindern (Hocking 1996)
1.600 Unfruchtbarkeit bei Mäusen nach fünf Generationen (Magras und Xenos 1997);
Motorik-/Gedächtnisstörung bei Kindern (Kolodynski 1996)
1.000 Veränderung der Gehirnströme im EEG (von Klitzing 1994)
800 Störung des Kalzium-Ionen-Austauschs (Schwartz 1990)
200 Signifikanter Anstieg bei Krebs im Kindesalter (Selvin 1992)
100 Grenzwert des BMW-Konzerns für DECT-Telefone am Arbeitsplatz
10  Salzburger Vorsorgewert 2002 (Summe GSM außen)
0,15 bis 10 Connect-Test 10/2005: Mittlere bis gute Verbindungsqualität im Haus gewährleistet bei Werten vor dem Haus von 0,15 bis 10
1 BUND-Vorsorgewert (Positionspapier 2008);
Salzburger Vorsorgewert 2002 (Summe GSM im Haus)
0,1 veränderte Kalziumabgabe menschlicher Gehirnzellen (Bahmeier);
Salzburger Vorsorgewert 2002 (DECT-Schnurlostelefone und WLAN);
baubiologischer Richtwert SBM 2008 für einzelne Dienste
0,001 optimale Funktion eines GSM-Handys gewährleistet
0,000.05 Funktion eines UMTS-Handys gewährleistet (Angabe O2)
0,000.000.5 natürliche Hintergrundstrahlung 1 GHz – 1 THz (Neitzke)

 


ergänzend: Grenzwertliste von Wolfgang Maes (PDF, 55 KB)